Das geplante Gesetz zur Tarifeinheit schlägt weiter hohe Wellen. Kürzlich äußerten sich dazu auch Sachverständige im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages. Mehrere Arbeitsrechtler, darunter Prof. Wolfgang Däubler und Joachim Vetter, verwiesen auf deutliche Schwachstellen im Entwurf. So weise unter anderem die Klärung der wichtigen Frage nach Feststellung der Mehrheitsgewerkschaft im Betrieb, große praktische Probleme auf. Vetter bezeichnete den Entwurf als „enttäuschend“. Der Bundestag berät das Gesetz abschließend am 22. Mai. Es soll noch im Juli in Kraft treten. Eine baldige Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gilt als wahrscheinlich. Quelle: Deutscher Bundestag / beck-blog