Weg vom Bett ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert
Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat der 2. Senat des …
ENTEGA-Konzern & HEAG-Holding
Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat der 2. Senat des …
Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen wie Feste oder Ausflüge können unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Der Arbeitgeber muss dafür alle Betriebs- oder Abteilungsangehörigen zur betrieblichen Veranstaltung …
Stürzt ein Beschäftigter im home office auf dem Weg zur Küche, liegt kein Arbeitsunfall vor. Das Unfallrisiko zu Hause muss er selber tragen. Daran ändert …