Lohn für Mehrarbeit muss Tarifvertrag entsprechen
Betriebsrat und Arbeitgeber dürfen die Überstundenvergütung nicht abweichend von einem Tarifvertrag regeln. Auch im Stadium der Nachwirkung entfaltet dieser seine Sperrwirkung. Das geht aus einem …
ENTEGA-Konzern & HEAG-Holding
Betriebsrat und Arbeitgeber dürfen die Überstundenvergütung nicht abweichend von einem Tarifvertrag regeln. Auch im Stadium der Nachwirkung entfaltet dieser seine Sperrwirkung. Das geht aus einem …
Es gibt keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der es verbietet, Überstunden mit bezahlter Freizeit auszugleichen. Erkrankt der oder die beschäftigte während der Freistellung, ändert das nichts an …